Pflegeassistenz (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Berufsbeschreibung

Die Ausbildung im Beruf Pflegeassistenz in Form einer Lehre ist seit 1. September 2023 möglich. Vorerst werden Ausbildungen in den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg angeboten.

Pflegeassistent*innen arbeiten in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und in der mobilen Hauspflege. Sie stehen täglich in engem Kontakt mit ihren Patientinnen und Patienten. Pflegeassistent*innen unterstützen Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen sowie Ärztinnen und Ärzte und führen unter deren Anordnung und Aufsicht pflegerische, diagnostische und therapeutische Maßnahmen durch.

Sie beobachten laufend den Gesundheitszustand ihrer Patientinnen und Patienten, erheben und dokumentieren pflegerelevante Daten und führen verschiedene standardisierte Pflegehandlungen, medizinische Routinekontrollen und Untersuchungen durch. Bei Notfällen setzen sie entsprechende Sofortmaßnahmen.

Pflegeassistent*innen begleiten und mobilisieren ihre Patient*innen, führen Gespräche und schulen die Patient*innen und ihre Angehörigen in Grundtechniken für Pflege- und Betreuungsmaßnahmen zu Hause. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, diplomierten Pflegekräften, Ärzt*innen und zahlreichen weiteren medizinischen und pflegerischen Fachkräften.

Pflegeassistent*innen sind grundsätzlich unter Anweisung und Aufsicht von Ärztinnen und Ärzten und Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen tätig und unterstützen diese bei pflegerischen Maßnahmen und Tätigkeiten in Krankenhäusern, Pflegeheimen usw. Ebenso wichtig wie die pflegerischen Tätigkeiten ist dabei die soziale und psychische Betreuung der Patientinnen und Patienten.

Pflegeassistent*innen beobachten laufend den Gesundheitszustand ihrer Patientinnen und Patienten. Sie führen verschiedene medizinische Routinekontrollen durch und erheben und überwachen medizinische Basisdaten wie Puls, Blutdruck, Atmung, Temperatur, Bewusstsein, Gewicht, Größe, Ausscheidung. Sie dokumentieren die Daten über Diagnose, Behandlungsverlauf und Pflegemaßnahmen in (elektronischen) Gesundheitsakten, erkennen Veränderungen, Notfälle und lebensbedrohliche Zustände und leiten entsprechende Sofortmaßnahmen ein.
Gebrechliche Patientinnen und Patienten begleiten sie zu diversen Stationen und Behandlungszimmern, wo z. B. Röntgenuntersuchungen und andere diagnostische und therapeutische Maßnahmen durchgeführt werden und helfen dabei sie sowohl körperlich als auch geistig zu mobilisieren.

Pflegeassistent*innen arbeiten aber auch bei medizinische-diagnostischen und therapeutischen Aufgaben mit. Beispielsweise führen sie standardisierte Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen sowie Blutentnahmen aus der Kapillare und Schnelltestverfahren durch, bereiten bestimmte Arzneimittel vor und verabreichen sie (in stabilen Pflegesituationen) oder führen Injektionen von Insulin und blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln sowie Blutentnahmen aus peripheren Venen gemäß Anweisung durch. Sie führen einfache Wundversorgungen durch, kontrollieren die Sondenlage von Magensonden und legen Wickel, Bandagen und Stützverbände/-strümpfe an.

Speziell die mobile Betreuung (Hauskrankenpflege) gewinnt immer mehr an Bedeutung. Diese ermöglicht, dass Kranke, Behinderte und alte Menschen in ihrem eigenen Heim betreut und gepflegt werden. Hierbei werden die Angehörigen intensiv in die Betreuung mit eingebunden. Pflegeassistent*innen sind beispielsweise dafür zuständig, diese zu beraten, zu informieren, sie einzuschulen und Pflege- und Betreuungsmaßnahmen zu erklären.

Pflegeassistent*innen verwenden verschiedene Arbeitsmittel der Grund- und Behandlungspflege, z. B. Magensonden, Sauerstoffbrillen, Sekretsauger und benutzen Messinstrumente wie Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte, Fieberthermometer und Personenwaagen oder verschiedene Hilfsmittel und Geräte zur Förderung der Mobilisation der Patientinnen und Patienten. Sie bedienen medizinische Geräte und Instrumente, z. B. Monitore, Röntgengeräte und verwenden Materialien wie Stützverbände und -strümpfe, Wickel, Bandagen, Medikamente und Infusionen.

Außerdem führen sie Dokumentationen zum Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten, häufig in digitalen Gesundheitsakten. Dabei arbeiten sie mit Computern, Laptops, Tablets oder anderen Erfassungsgeräten sowie Pflegedokumentationsprogrammen. Für die Kommunikation verwenden sie Telefone, Mobiltelefone, Gegensprechanlagen, Lichtruf- und Pflegekommunikationsanlagen usw.

Pflegeassistent*innen arbeiten in Bettenstationen und anderen Räumlichkeiten von Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Ambulanzen, Hospizen und Pflegeheimen. Sie halten sich in Patientenzimmern auf oder arbeiten in Untersuchungs- und Behandlungsräumen, in Operationssälen, in Ambulanzen oder in der Notfallaufnahme sowie in Gemeinschafts- und Aufenthaltsräumen.

Pflegeassistent*innen arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, mit Kolleg*innen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ( Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in), Ärzt*innen (siehe Arzt / Ärztin) und mit Fachkräften aus anderen medizinischen Bereichen, vor allem mit dem medizinisch-technischen Personal (siehe z. B. Diplomierte*r medizinische*r Fachassistent*in (MFA), Radiologietechnologe / Radiologietechnologin), aber auch mit Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen oder Stationsassistent*innen.

Wie in allen pflegerischen und medizinischen Berufen muss man in diesem Beruf mit Nacht- und Wochenenddiensten rechnen, weil Patient*innen rund um die Uhr überwacht und betreut werden müssen. Der laufende Umgang mit kranken Menschen kann auch psychisch beanspruchend sein und trotz technischer Hilfsmittel sind auch körperliche Belastungen immer noch Teil des Berufs (z. B. Heben von Patient*innen, viel Stehen).

Pflegeassistent*innen sind grundsätzlich unter Anweisung und Aufsicht von Ärztinnen und Ärzten sowie Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen tätig. Eine begleitende Kontrolle (also nicht ständige Aufsicht) ist dann zulässig, wenn die Anweisungen schriftlich erfolgen, deren Dokumentation gewährleistet ist, die Möglichkeit zu Rückfragen besteht und die Kontrollintervalle schriftlich festgelegt sind.

  • bei der Beobachtung und Überwachung des Gesundheitszustand von Patient*innen mitwirken und Veränderungen im Pflegeverlauf erkennen
  • bei der Erhebung definierter pflegerelevanter Daten im Rahmen von standardisierten Pflege-Assessmentinstrumenten und/oder Risikoanalysen mitwirken (z.B. Dekubitus, Sturz, Schmerzen, Ernährung)
  • Ärzt*innen sowie Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen bei Behandlungen und Pflegemaßnahmen unterstützen
  • standardisierte Pflegemaßnahmen in unterschiedlichen Pflegesituationen durchführen
  • medizinische Basisdaten wie Puls, Blutdruck, Atmung, Temperatur, Bewusstsein, Gewicht, Größe, Ausscheidung erheben und überwachen
  • Maßnahmen gegen Wundliegen durchführen (präventive Positionierung/Lagerung); unbewegliche Patient*innen regelmäßig umbetten
  • Patient*innen mobilisieren und körperliche, geistige, psychische und soziale Ressourcen unterstützen und fördern
  • Notfälle und lebensbedrohliche Zustände erkennen und Sofortmaßnahmen ergreifen
  • bei medizinische-diagnostischen und -therapeutischen Aufgaben mitwirken; z. B. Blutabnahme, Wickel, Bandagen und Verbände anlegen, Insulininjektionen legen usw.
  • Patient*innen und deren Angehörigen einfache Pflegemaßnahmen erklären
  • Pflegedokumentation durchführen

Wichtig: Pflegeassistent*innen handeln in allen ihren Tätigkeits- und Aufgabenbereichen unter ärztlicher bzw. pflegerischer Aufsicht.

Hinweis: Eine vollständige Auflistung der Kompetenzen, die in der Ausbildung erworben werden, und damit mögliche Tätigkeitsbereiche darstellen, findest du im Berufsprofil in der Ausbildungsordnung BGBl. II 244/2023.

  • in Krankenhäusern: stationärer Bereich, ambulanter Bereich, operativer Bereich
  • Alten- und Pflegeheime
  • Institutionen mobiler Dienste (Hauskrankenpflege)
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • sonstigen Einrichtungen, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen

Der Beruf Pflegeassistent*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • unterschiedliche Pflegebereiche: Aktupflege, Langzeitpflege, Palliativpflege, Pflege von Demenzkranken usw.
  • bestimmte Einrichtungen: Einrichtungen der Altenpflege, Behindertenpflege etc.

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Blutplasma Chemotherapie Demenz Diabetes mellitus EEG-Gerät Hämatologie Hygiene Kardiologie Patientenanwaltschaft Pneumonie Sepsis Vitalfunktion

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