Andere Bezeichnung(en): früher: Vergolder*in und Staffierer*in
English: Gold Plating and Decorating (Gold plater and decorator)
Vergolder*innen und Staffierer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Für Vergolder*innen und Staffierer*innen gibt es nur relativ wenige fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Künstlerische Volkshochschule veranstaltet Weiterbildungskurse zu gestalterischen Fähigkeiten. Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten beispielsweise in relevanten kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereichen (z. B. Betriebsführung, Verkauf und Marketing), aber auch zu handwerklichen und technischen Themen Kurse und Lehrgänge an.
Auch der Besuch von Messen und Veranstaltungen, das Lesen von Fachliteratur (z. B. historische Techniken, Kunstgeschichte) und der Austausch mit Spezialist*innen aus verwandten Berufen (z. B. Restaurator*innen oder auch Maler*innen und Beschichtungstechniker*innen) ermöglicht Weiterbildung zu neuen Entwicklungen im Bereich.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Technischen Lehranstalten sowie an Werkmeisterschulen (z. B. Kunsthandwerk und Design).
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten (z. b. Konservierung und Restaurierung) ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
Weiterbildungsbereiche für Vergolder*innen und Staffierer*innen sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
Methodenkompetenzen
Sozialkompetenzen:
Vergolder*in und Staffierer*in ist in Österreich ein Nischenberuf und wird primär in gewerblichen Kleinbetrieben ausgeübt. Die Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten sind daher im Berufsfeld begrenzt, können sich aber auch in angrenzenden, anderen Berufsbereichen ergeben: in der Restaurierung und der Herstellung von Zier- und Gebrauchsgegenständen, der Innenausstattung oder auch in Arbeitsbereichen der Maler*innen und Beschichtungstechniker*innen.
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meisterschule für Malerei) können Vergolder*innen und Staffierer*innen zu Team- oder Werkstättenleiter*innen, zu Betriebsleiter*innen oder auch zu Produktdesigner*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Weiterentwicklung zum*zur Lehrlingsausbilder*in ist möglich.
Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung auf bestimmte Produktgruppen (z. B. Bearbeitung von Fassaden und Gebäudeteilen) und Entwicklung in eine Expert*innenrolle (z. B. Restaurierung historischen Zier- und Gebrauchsgegenständen) möglich.
Mit Meisterprüfung besteht die Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Rahmen des Handwerks Vergolder*in und Staffierer*in (siehe Menüpunkt Selbständigkeit).
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Vergolden und Staffieren sind derzeit folgende Bildungspfade beschrieben:
Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
Abschluss:
Berechtigungen:
Info:
Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Ferlach
Schulhausgasse 10
9170 Ferlach
Tel.: +43 (0)4227 / 23 31 -0
Fax: +43 (0)4227 / 23 31 -37
E-Mail: direktion@htl-ferlach.at
Internet: https://www.htl-ferlach.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Art und Design:
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:
Fachschule für Büchsenmacher
Fachschule für Maschinen:
Kolleg für Design - Objekt-Design
Aufbaulehrgang für Design - Objekt-Design
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 1 Jahr
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
Abschluss:
Berechtigungen:
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Höhere Technische Lehranstalt Baden - Malerschule Leesdorf
Leesdorfer Hauptstraße 69
2500 Baden
Tel.: +43 (0)2252 / 802 50 -0
Fax: +43 (0)2252 / 802 50 -22
E-Mail: office@malerschule-baden.ac.at
Internet: https://htl-baden.ac.at/
Schwerpunkte:
Fachschule für Malerei und Gestaltung (mit Betriebspraktikum)
Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Ausbildungszweig Farbe und Gestaltung
Art: Universitätsstudium – Diplomstudium
Dauer: 10 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 7 ISCED-Level: 7 ECTS-Punkte: 300
Voraussetzungen:
Abschluss:
Magister/Magistra der Künste (Mag. art.)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at/
Akademie der bildenden Künste Wien
Schillerplatz 3
1010 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 588 16 -1818
Fax: +43 (0)1 / 588 16 -1898
E-Mail: studienabteilung@akbild.ac.at
Internet: http://www.akbild.ac.at
Universität für Angewandte Kunst Wien
Oskar Kokoschka-Platz 2
1010 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 711 33 -0
Fax: +43 (0)1 / 711 33 -2089
E-Mail: pr@uni-ak.ac.at
Internet: https://www.dieangewandte.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn
Info:
Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c),
durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule,
deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform
dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001,
vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn
Info:
Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c),
durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule,
deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform
dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001,
vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn
Info:
Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c),
durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule,
deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform
dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001,
vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn
Info:
Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c),
durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule,
deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform
dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001,
vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn
Info:
Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c),
durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule,
deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform
dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001,
vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn
Info:
Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c),
durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule,
deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform
dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001,
vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn
Info:
Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c),
durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule,
deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform
dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001,
vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn
Info:
Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c),
durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule,
deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform
dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001,
vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn
Info:
Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c),
durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule,
deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform
dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001,
vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung
Bundesinnung der Maler und Tapezierer
Schaumburgergasse 20/6
1040 Wien
Tel.: +43 (0)1 505 69 60
Fax: +43 (0)1 505 69 60 240
E-Mail: baunebengewerbe@bigr4.at
Internet: http://www.malerundtapezierer.at
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung