English: Paper hanger and decorator
Tapezierer*innen und Dekorateur*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und soziale Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungsmöglichkeiten in relevanten Themen bieten Kurse und Lehrgänge an Weiterbildungseinrichtungen wie beispielsweise dem Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und dem Berufsförderungsinstitut (BFI), z. B. Fachkurse für Tapezierer*innen, Meister*innenkurs für Tapezierer*innen und Dekorateur*innen. Verschiedene Weiterbildungseinrichtungen führen u. a. auch Kurse zu betriebswirtschaftlichen Themen (z. B. Finanz- und Rechnungswesen, Marketing, Werbung, Verkauf) durch, die für Tapezierer*innen und Dekorateur*innen relevant sind.
Viele Unternehmen führen außerdem regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verarbeitungsmethoden durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen. Die jeweiligen Landesinnungen der Wirtschaftskammer organisieren ebenfalls Seminare und Kurse über neue Techniken und Produkte.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten auch Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen oder Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht. Auch die Berufsreifeprüfung (insb. Lehre mit Matura) oder eine Studienberechtigungsprüfung ermöglichen den Zugang zum Studium.
Weiterbildungsthemen für Tapezierer*innen und Dekorateur*innen sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
Methodenkompetenzen
Sozialkompetenzen
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Tapezierer*innen und Dekorateur*innen zu Vorarbeiter*innen, Team-, Gruppen- oder Projektleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams
Für die selbstständige Berufsausübung ist die Meisterprüfung für das Handwerk Tapezierer und Dekorateure erforderlich.
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Tapezierer*in und Dekorateur*in ist derzeit folgender Bildungspfad beschrieben:
Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 5 ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
Abschluss:
Reif- und Diplomprüfung (Matura)
Berechtigungen:
Weitere Infos: http://www.htl.at
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Villach
Tschinowitscher Weg 5
9500 Villach
Tel.: +43 (0)4242 / 370 61 -0
Fax: +43 (0)4242 / 370 61 -47
E-Mail: office@htl-vil.ac.at
Internet: https://www.htl-villach.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
Höhere Lehranstalt für Informatik
Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie - Ausbildungsschwerpunkt IT-Medientechnik
Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie - Ausbildungsschwerpunkt IT-Netzwerktechnik
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Raum- und Objektgestaltung
Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Bautechnik - Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Fachschule für Informationstechnik (mit Betriebspraktikum)
Kolleg/Aufbaulehrgang für Innenraumgestaltung und Holztechnik - Ausbildungszweig Innenraumgestaltung und Möbelbau
Fachschule für Tischlerei
Bauhandwerkerschule für Maurer
Bauhandwerkerschule für Zimmerer
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Mödling
Technikerstraße 1-5
2340 Mödling
Tel.: +43 (0)2236 / 408 - 0
Fax: +43 (0)2236 / 408 - 225, -244
E-Mail: office@htl.moedling.at
Internet: https://htl.moedling.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen - Ausbildungsschwerpunkt Betriebsmanagement
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Techische Informatik
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik:
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Raum- und Objektgestaltung
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:
Höhere Lehranstalt für Mechatronik - Ausbildungsschwerpunkt Präzisionstechnik
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Fachschule für Maschinenbau - Ausbildungszweig Kraftfahrzeugbau
Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Tiefbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Umwelttechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Innenraumgestaltung und Holztechnik:
Fachschule für Elektronik
Fachschule für Elektrotechnik
Fachschule für Feinwerktechnik
Fachschule für Tischlerei
Kolleg/Aufbaulehrgang für Umwelttechnik:
Kolleg/Aufbaulehrgang für Gebäudetechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Elektronik - Informationstechnologien
Kolleg/Aufbaulehrgang für Informatik - Systemtechnik
Übergangsstufe für berufsbildende mittlere und höhere Schulen
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Höhere Technische Bundeslehranstalt 1 für Bau und Design
Goethestraße 17
4020 Linz
Tel.: +43 (0)732 / 662 602 -0
Fax: +43 (0)732 / 662 602 -11
E-Mail: office@htl1.at
Internet: http://www.htl1.at
Schwerpunkte:
Bauhandwerkerschule für Maurer/innen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Höhere Lehranstalt für:
Höhere Lehranstalt für Medien - Multimedia
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik - Hochbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik - Tiefbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Design, Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikations-Design
Kolleg/Aufbaulehrgang für Innenraumgestaltung und Möbelbau
Meisterschule für Kommunikationsdesign
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen, Alternativer Pflichtgegenstandsbereich Hochbau
Art: Lehrgang
Dauer: ca. 2 Semester (mind. 120 Stunden)
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Innenraumgestaltung und Holztechnik
Berechtigungen:
Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Innenraumgestaltung und Holztechnik im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.
Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester
WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).
Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.
Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:
BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz
Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at
WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/dienststelle.html?orgid=20124
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TapeziererInnen und Dekorateure
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TapeziererIn und DekorateurIn
Info:
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger
Lehrabschlussprüfung oder durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens
dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das
Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung im Bereich Kunst und Design mit einem für das Handwerk
spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateur (BGBl. Nr. 270/1997)
Bundesinnung der Maler und Tapezierer
Schaumburgergasse 20/6
1040 Wien
Tel.: +43 (0)1 505 69 60
Fax: +43 (0)1 505 69 60 240
E-Mail: baunebengewerbe@bigr4.at
Internet: http://www.malerundtapezierer.at
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt 190-400 LE
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Abschluss:
Zeugnis bzw. RADAK-Diplom. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Hinweis: In Salzburg wird der Kurs an der Raumdesignerakademie RADAK angeboten und schließt mit einem Fachdiplom ab.
Kosten: ca. EUR 3.700,00 - EUR 5.000,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/
WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at/
WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 400 Lehreinheiten
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
Abschluss:
RADAK-Diplom. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Kosten: EUR 4.800,00
Dauer: Der Meisterkurs ist eine Blockausbildung und wird als Tageskurs über einen Zeitraum von ca. zweieinhalb Monaten abgehalten. Für diese Dauer kann eine Bildungskarenz beantragt werden.
Inhalte:
Theorie:
WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/