Andere Bezeichnung(en): Sicherheitstechniker*in, Präventivfachkraft (m./w./d.), Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitsfachkräfte beraten Betriebe (Unternehmer*innen, Mitarbeiter*innen, Sicherheitsvertrauenspersonen und Personalvertreter*innen) über Arbeitssicherheit und menschengerechte Arbeitsgestaltung und unterstützen die Arbeitgeber*innen bei der Erfüllung der diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben. Sie überprüfen die Sicherheitseinrichtungen und Arbeitsbedingungen und fassen ihre Erkenntnisse und Vorschläge in Berichten zusammen.
Sicherheitsfachkräfte beraten über die verschiedenen Möglichkeiten zur Unfallverhütung, über Berufskrankheiten und Arbeitshygiene und übernehmen auch organisatorische Aufgaben, wie z. B. die Koordinierung verschiedener Abteilungen hinsichtlich der durchzuführenden Maßnahmen. Außerdem organisieren sie Erste-Hilfe-Kurse, Vorträge und Schulungen zur Brand- und Unfallverhütung usw. Sie haben Kontakt zu Mitarbeiter*innen aller Abteilungen und zum Management der Betriebe.
Jedes Unternehmen, das Arbeitskräfte beschäftigt, ist verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft einzusetzen. In kleinen Unternehmen übernehmen diese Aufgabe Sicherheitsfachkräfte der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt), größere Unternehmen beschäftigen eigene Sicherheitsfachkräfte oder beauftragen sicherheitstechnische Zentren.
Sicherheitsfachkräfte beraten Betriebe über Sicherheitseinrichtungen und überprüfen die bestehenden Einrichtungen. Sie verschaffen sich umfangreiche Kenntnisse über den Betrieb (Produktionsverfahren, Herstellungsprozesse) und eruieren, welche Anlagen verwendet werden und wie diese funktionieren. Die Ergebnisse der Untersuchung, die Hinweise auf Mängel und die Vorschläge für Maßnahmen, fassen sie in einem schriftlichen Bericht zusammen (Begehungsbericht), den sie mit dem Management, mit Personalverantwortlichen, Sicherheitsvertrauenspersonen und Personalvertreter*innen besprechen.
Im Rahmen von Begehungen und Betriebsbesichtigungen überprüfen Sicherheitsfachkräfte z. B. die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Gefahrenbereichen und Fluchtwegen, die Anbringung entsprechender Hinweistafeln und Erklärungen, sowie die Aufstellung von Feuerlöschern und Schutzausrüstungen. Sie beurteilen die Beleuchtungsverhältnisse in Arbeitsräumen, besprechen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Gestaltung der Arbeitsplätze (Ausrichtung von Computerbildschirmen, Sitzpositionen, Ausrichtung der Arbeitsplätze zum Fenster und anderen Lichtquellen usw.), beraten über die sinnvolle Gestaltung von Arbeitspausen und kontrollieren die Einhaltung von Ruhezeiten. Dazu erstellen sie für größere Betriebe gemeinsam mit der Geschäftsleitung einen Jahreseinsatzplan. Auch bei der Planung neuer Anlagen und Produktionsverfahren sowie bei der Einführung neuer Werkstoffe werden sie als Berater*innen hinzugezogen.
Sicherheitsfachkräfte beurteilen in betrieblichen Produktions- und Leistungsbereichen die Arbeitsplatzsicherheit. Dabei hantieren sie mit den unterschiedlichen Arbeitsplatzausstattungen, Geräten, Maschinen, Möbelstücken etc., verändern Sitz- und Arbeitspositionen, prüfen Feuerlöscher, Schutzanzüge und andere Sicherheitsausstattung und bringen Kennzeichnungen und Markierungen (z. B. für Fluchtwege, Notausgänge, Gefahrenbereiche) an. Sie bedienen elektronische Messgeräte zur Messung der Luftgüte oder Lärm- und Staubbelastung und verwenden Gesetzestexte und Checklisten.
Sicherheitsfachkräfte arbeiten an Computern mit diversen Softwareprogrammen und verwenden verschiedene Bürogeräte und -materialien. Sie erstellen Berichte (Begehungsberichte) und Protokolle und führen Datenbanken und Kundenkarteien.
Sicherheitsfachkräfte arbeiten als Angestellte der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, von sicherheitstechnischen Zentren oder als Selbstständige. Sie arbeiten in Büros und Besprechungsräumen und besuchen die Betriebsstätten ihrer Kunden und Kundinnen. Größere Unternehmen beschäftigen teilweise eigene Sicherheitsfachkräfte. Im Rahmen ihrer Tätigkeit besuchen sie die verschiedensten betrieblichen Leistungsbereiche: Büro-, Lager-, Verkaufsräume, Produktionshallen, Werkstätten usw. und haben Kontakt zu sämtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zu Führungskräften der Betriebe, für die sie die Überprüfungen und Bewertungen durchführen (z. B. Betriebsleiter*innen, Werkstättenmeister*innen, Personalverantwortliche, Sicherheitsvertrauenspersonen, Manager*innen, Produktionsleiter*innen etc.). Sie stehen in Kontakt zu Berufskolleginnen und -kollegen und zu Mitarbeiter*innen von Behörden.
Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden: