Religionslehrer*innen (an Höherbildenden Schulen) unterrichten nach den aktuellen Lehrplänen wichtige Glaubensinhalte ihrer Religion bzw. Konfession und Inhalte verschiedener religiöser Themen. Neben der Wissensvermittlung steht die Beschäftigung mit ethischen und gesellschaftlichen Themen im Mittelpunkt des Unterrichts. Dadurch bieten Religionslehrer*innen den Schüler*innen Möglichkeiten der persönlichen Orientierung und Sinnfindung und stellen einen Raum zur Verfügung, in dem die Fähigkeit zu Toleranz, Verständigung und Solidarität erprobt werden kann.
Religionslehrer*innen (an Höherbildenden Schulen) fördern auch soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein der Schüler*innen und leiten sie zu selbstständigem und kritischem Denken an. Religionsunterricht findet für die unterschiedlichen christlichen Konfessionen ebenso statt wie islamischer und jüdischer Religionsunterricht.
Religionslehrer*innen (an Höherbildenden Schulen) bereiten den Unterricht durch die Auswahl geeigneter didaktischer Methoden und entsprechender Unterrichtsmaterialien und -medien (Schulbücher, Lehrfilme, DVDs, CD-Roms, aktuelle Publikationen, Internetanwendungen und -recherche etc.) vor. Sie vermitteln den Lehrstoff entsprechend den geltenden Lehrplänen und dem Wissensstand der Schüler*innen und nehmen auf aktuelle, kulturelle und gesellschaftspolitische Problemstellungen Bezug.
Religionslehrer*innen (an Höherbildenden Schulen) beobachten das Verhalten und die Mitarbeit der Schüler*innen im Unterricht sowie die Leistung bei schriftlichen oder mündlichen Arbeiten wie Referaten oder Tests und führen Aufzeichnungen darüber. So erhalten sie einerseits ein Gesamtbild über das erworbene Wissen und andererseits über die Interessen, Talente und Fähigkeiten, aber auch Schwächen der einzelnen Schüler*innen.
Ergänzend zum Unterricht erstellen Religionslehrer*innen (an Höherbildenden Schulen) lang- und kurzfristige Planungen für ihre Schulstunden, verwalten Unterrichtsmittel und Bibliotheken, planen Exkursionen, Feste oder andere Aktivitäten und führen diese durch und betreiben Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem nehmen sie an Konferenzen ihrer Schule und an Fortbildungsveranstaltungen teil und beraten Erziehungsberechtigte in pädagogischen Belangen im Rahmen von Elternabenden, Sprechstunden oder Sprechtagen. Sie übernehmen gegebenenfalls auch Sonderaufgaben, etwa als Vertrauenslehrer*innen oder Schüler- und Bildungsberater*innen, wozu sie aber meist eine Zusatzausbildung bzw. Schwerpunktsetzung während der Ausbildung benötigen.