Rechtswissenschafter*innen befassen sich im akademisch-wissenschaftlichen Bereich mit allen Aspekten des Rechts (z. B. Rechtsgeschichte, Zivilrecht, Strafrecht, Umweltrecht). Wie Jurist*innen haben sie ein Studium der Rechtswissenschaften/Jus abgeschlossen, arbeiten aber vorwiegend in der Forschung und Lehre an Universitäten und rechtswissenschaftlichen Instituten, während Jurist*innen als Anwälte, Notare, Berater*innen oder in vielfältigen anderen Rollen in der Praxis tätig sind.
Rechtswissenschafter*innen sind meist auf ein bestimmtes juristisches Gebiet spezialisiert, z. B. Verfassungsrecht, Wirtschaftsrecht, Menschenrecht, international vergleichende Rechtswissenschaft und dergleichen. Sie arbeiten sowohl eigenständig aus auch im Team mit Berufskolleg*innen und haben Kontakt mit Studierenden.
Rechtswissenschafter*innen arbeiten in der rechtswissenschaftlichen Forschung und Lehre an Universitäten, Fachhochschulen, aber auch in Rechtsarchiven, bei Ministerien und Verfassungsgerichtshöfen. Im Unterschied zu ihren Berufskolleg*innen, welche als Jurist*innen in der Praxis tätig sind (z. B. als Anwälte, Notare oder Unternehmensberater*innen), sind Rechtswissenschafter*innen vorwiegend im akademischen (universitären) Bereich tätig. Sie befassen sich mit den wissenschaftlichen/theoretischen Aspekten z. B. von Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Umweltrecht, Verfassungsrecht, Zivil- und Strafrecht und dergleichen mehr. Auch die Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie sind ein wichtiges Teilgebiet der Rechtswissenschaften.
Rechtswissenschafter*innen führen Studien und Forschungsprojekte durch, betreuen Studierende, halten Vorträge, besuchen Tagungen und Kongresse und publizieren in einschlägigen Fachjournalen.
Wollen Rechtswissenschafter*innen in der Praxis tätig werden, können sie nach Erfüllung von gesetzlich geregelten Zugangsbedingungen und Ablegung von Zusatzprüfungen folgende Berufe ausüben:
Rechtswissenschafter*innen sind in der Regel auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert, z. B.:
Rechtswissenschafter*innen arbeiten mit rechtswissenschaftlichen/juristischen Texten, Handbüchern, Fachjournalen und Fachliteratur wie Gesetzestexte und Gesetzbücher, Verordnungen, Urteilen, Erkenntnissen und Auslegungen, weiters mit juristischen Datenbanken und Archiven. Sie verwenden Computer, Laptops, Softwareprogramme, Kopier- und Diktiergeräte und führen wissenschaftliche Dokumentationen.
Rechtswissenschafter*innen arbeiten in Büros, Hörsälen und anderen Räumlichkeiten von rechtswissenschaftlichen (universitären) Instituten, Gerichten oder Archiven. Sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit Berufskolleg*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und haben Kontakt zu Studierenden.
Sie haben weiters Kontakt zu Jurist*innen, Richter*innen, Staatsanwält*innen (siehe Staatsanwalt / Staatsanwältin), Notar*innen und Rechtsanwält*innen (siehe Rechtsanwalt / Rechtsanwältin).
Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:
Judikative, Justizanstalt, Legislative, Oberster Gerichtshof (OGH), Österreichisches Justizsystem, Strafgericht, Zivilgericht