oder facheinschlägige Fachschulausbildung bzw. Höhere Lehranstalt
Aufnahmeverfahren
Abschluss:
Abschlussprüfung
Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
Befähigung zur Ablegung der Meisterprüfung für Damenkleidermacher*innen
mit dem erfolgreichen Besuch einer Meisterschule und einer mindestens zweijährigen fachlichen Tätigkeit ist die Qualifikation zum Antritt des Handwerks der Damenkleidermacher*in erfüllt
Info:
Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.
oder facheinschlägige Fachschulausbildung bzw. Höhere Lehranstalt
Aufnahmeverfahren
Abschluss:
Abschlussprüfung
Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
Befähigung zur Ablegung der Meisterprüfung für Damenkleidermacher*innen
mit dem erfolgreichen Besuch einer Meisterschule und einer mindestens zweijährigen fachlichen Tätigkeit ist die Qualifikation zum Antritt des Handwerks der Damenkleidermacher*in erfüllt
Info:
Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.