Metalldesign - Gravur (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
früher: Graveur*in

English: Metal design specialising in engraving (Metal designer)

Weiterbildung & Karriere

Metalldesigner*innen - Gravur sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Zahlreiche Kurse und Lehrgänge zu relevanten technischen und kaufmännischen Themenbereichen an, z. B. in den Bereichen Betriebswirtschaft, Metalltechnik, Metallbearbeitung.
Das Schmiedezentrum Ybbsitz (OÖ) veranstaltet Weiterbildungskurse zu traditionellen Handwerkstechniken.
Darüber hinaus können für Metalldesigner*innen auch diverse Zusatzqualifikationen aus anderen metallverarbeitenden Bereichen und Berufen wie Kupferschmiede, Metalltechnik und dergleichen von Vorteil sein.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, insbesondere an Höheren Technischen Lehranstalten.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Wichtige Weiterbildungsbereiche für Metalldesigner*innen - Gravur sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • fachspezifische Produktbereiche, z. B. historische Münzen, Schilder
  • Produktdesign, Technisches Zeichnen, CAD
  • Werkzeugmaschinen, CNC-Technik
  • Werkstoff- und Materialienkunde
  • Metallbearbeitungstechniken, Schweiß- und Schmiedetechniken
  • Simulationstechnologie
  • Recycling und Umweltschutz
  • Energie- und Ressourceneffizienz
  • Buchhaltung, Kostenrechnung, Kalkulation

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung, Arbeitssicherheit
  • Material- und Werkstoffprüfung
  • Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
  • Team- und Mitarbeiter*innenführung

Sozialkompetenzen

  • Kund*innenorientierung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit

Metalldesigner*in ist in Österreich eher ein Nischenberuf. Die Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten sind daher begrenzt und ergeben sich oft in angrenzenden kunsthandwerklichen oder metallverarbeitenden Berufsbereichen.

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung können Metalldesigner*innen - Gravur zu Teamleiter*innen oder Werkstätten- oder Atelierleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifizierung zum*zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine Möglichkeit zur berufliche Weiterentwicklung dar.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.

Die selbstständige Berufsausübung ist im Rahmen einschlägiger freier und reglementierter Gewerbe und Handwerke möglich. Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes bzw. Handwerks ist eine entsprechende Meister- oder Befähigungsprüfung erforderlich (siehe Menüpunkt Selbstständigkeit).

WKO Bildungspfade

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Metalldesign sind derzeit folgende Bildungspfade beschrieben:

Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Berechtigungen:

gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz

Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft

Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbautechnologie und Entwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Facility Management
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Montagetechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur und Ingenieurbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbautechnologie und Entwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Facility Management
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Montagetechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur und Ingenieurbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik
  • Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design

    Höhere Lehranstalt für Medien:

    • Fachrichtung Film und MultimediaArt
    • Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt

    Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung

    Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:

    • Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
    • Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
    • Ausbildungszweig Keramik Art Craft
    • Ausbildungszweig Schmuck Metall Design

    Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:

    • Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
    • Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt

    Bauhandwerkerschule für Maurer*innen

    Bauhandwerkerschule für Zimmerei

    Meisterschule für Kunst und Gestaltung:

    • Ausbildungszweig Bildhauerei
    • Ausbildungszweig Keramische Formgebung
    • Ausbildungszweig Malerei
    • Ausbildungszweig Metallgestaltung

    Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung

    Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik


    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: 1 Jahre

    Form: Vollzeit

    ISCED-Level: 5  

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 18 Jahre
    • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
    • oder facheinschlägige Fachschulausbildung
    • Eignungsprüfung

    Abschluss:

    • Abschlussprüfung
    • Möglichkeit zur Meisterprüfung

    Berechtigungen:

    • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
    • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

    Info:

    Es handelt sich um eine Sonderform einer berufsbildenden mittleren Schule.

    Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/

    Adressen:

    Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Ferlach
    Schulhausgasse 10
    9170 Ferlach

    Tel.: +43 (0)4227 / 23 31 -3800
    Fax: +43 (0)4227 / 23 31 -3880
    E-Mail: direktion@htl-ferlach.at
    Internet: https://www.htl-ferlach.at/

    Schwerpunkte:

    Höhere Lehranstalt für Art und Design:

    • Ausbildungsschwerpunkt Schmuck
    • Ausbildungsschwerpunkt Graviertechnik
    • Ausbildungsschwerpunkt Graviertechnik inkl. Tattoo Artist
    • Ausbildungsschwerpunkt Kunstschmiede und Metallplastiker

    Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:

    • Ausbildungsschwerpunkt Industriedesign
    • Ausbildungsschwerpunkt Waffen- und Sicherheitstechnik
    • Fachrichtung Robotik & Smart Engineering

    Fachschule für Büchsenmacher

    Fachschule für Maschinen:

    • Ausbildungsschwerpunkt Werkzeug- und Vorrichtungsbau
    • Ausbildungsschwerpunkt Kunststoff- und Recyclingtechnik

    Kolleg für Design - Objekt-Design

    Aufbaulehrgang für Design - Objekt-Design


    Art: Universitätsstudium – Bachelorstudium

    Dauer: 6 Semester

    Form: Vollzeit

    NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

    Voraussetzungen:

    • allgemeine Hochschulreife (Matura, Berufsreifeprüfung) oder Studienberechtigungsprüfung
    • oder eine abgeschlossene, facheinschlägige Lehre
    • Aufnahmeprüfung/Eignungsprüfung

    Abschluss:

    Bachelor of Arts (BA)

    Berechtigungen:

    Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien

    Info:

    Das Studium holt die Studierenden ab, wo sie sich gerade befinden: Wenn sie bereits eine Handwerksausbildung absolviert haben, werden ihnen die Werkzeuge für professionelle Designarbeit vermittelt. Wenn sie Schulabgänger*in sind, eignen sie sich im Rahmen eines Zusatzkurses fundiertes Holz- oder Metallbearbeitungs-Know-how an. In jedem Fall erwerben die Studierenden praktische Produktdesign- und Handwerkskompetenzen ebenso wie betriebswirtschaftliches Wissen. (Quelle: New Design University)

    Kosten: kostenpflichtig – bitte entnehmen Sie die Gebühren der Website des Anbieters (siehe weitere Infos)

    Inhalte, insb.:

    • Craftstudio (31 ECTS): Zeichenwerkstatt I–II, Formenwerkstatt I–II, Craftstudio I–IIII
    • Studio (65 ECTS): Designstudio I–VI, praktische Bachelorarbeit
    • Technik (22 ECTS): Techniches Zeichnen und Konstruktionslehre I–II, Materialkunde I–II, Neue Materialien und Nachhaltigkeit I–III, Rhetorik und Präsentationstechniken
    • Wissenschaftliche Fächer (52 ECTS): Material Culture I–IV, Wirtschaft & Recht I–IV, Schreibstudio (theoretische Bachelorarbeit), Research Lab
    • Wahlfächer (10 ECTS): Material Culture III–IV oder Wirtschaft & Recht III–IV (zusätzliche LV), Future Lab

    Weitere Infos: https://www.ndu.ac.at/studium/bachelor-studiengaenge/design-handwerk-materielle-kultur/

    Adressen:

    New Design University Privatuniversität
    Mariazeller Straße 97a
    im Zentrum für Technologie und Design
    3100 St. Pölten

    Tel.: +43 (0)2742 / 851 24180
    Fax: +43 (0)2742 / 851 -2413
    E-Mail: info@ndu.ac.at
    Internet: https://www.ndu.ac.at/

    Art: Lehrgang

    Dauer: ca. 2 Semester (mind. 120 Stunden)

    Form: Berufsbegleitend

    Voraussetzungen:

    • abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
    • Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
    • Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
    • aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau

    Abschluss:

    Teilmaturazeugnis für den Fachbereich Kunst und Design

    Berechtigungen:

    Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.

    Info:

    Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Kunst und Design im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.

    Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

    Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester

    WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).

    Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.

    Inhalte:
    Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

    • Vergleichende Stilkunde, Mediengeschichte
    • Theorie der Gestaltung, Ästhetik
    • Präsentation und Ausstattung von Kunstobjekten
    • Bildbearbeitung, Typografie, New-Media-Bearbeitung
    • Projektmanagement und Arbeitstechniken
    • Wahrnehmung von Form, Farbe und Raum, Illusion, Abstraktion, Imagination

    Adressen:

    VHS Wien - Die Wiener Volkshochschulen GmbH
    Lustkandlgasse 50
    1090 Wien

    Tel.: +43 (0)1 893 00 83
    Fax: +43 (0)1 89174 -300 000
    E-Mail: info@vhs.at
    Internet: https://www.vhs.at/de

    Schwerpunkte:
    Verschiedene Standorte

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

    Info:

    Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    § 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
    a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
    b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
    c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
    d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
    e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
    f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
    g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
    h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
    i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
    j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
    k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
    l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
    m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

    (2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
    Robert-Graf-Platz 1
    7000 Eisenstadt

    Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
    E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
    Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

    Info:

    Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    § 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
    a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
    b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
    c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
    d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
    e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
    f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
    g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
    h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
    i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
    j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
    k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
    l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
    m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

    (2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
    Koschutastraße 3
    9020 Klagenfurt

    Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
    E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
    Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

    Info:

    Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    § 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
    a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
    b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
    c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
    d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
    e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
    f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
    g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
    h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
    i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
    j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
    k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
    l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
    m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

    (2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
    Landsbergerstraße 1
    3100 St. Pölten

    Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
    E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
    Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

    Info:

    Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    § 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
    a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
    b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
    c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
    d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
    e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
    f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
    g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
    h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
    i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
    j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
    k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
    l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
    m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

    (2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
    Wiener Straße 150
    4024 Linz

    Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
    Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
    E-Mail: pruefungen@wkooe.at
    Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

    Info:

    Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    § 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
    a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
    b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
    c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
    d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
    e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
    f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
    g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
    h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
    i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
    j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
    k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
    l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
    m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

    (2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
    Faberstraße 18
    5027 Salzburg

    Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
    E-Mail: bildungspolitik@wks.at
    Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

    Info:

    Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    § 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
    a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
    b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
    c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
    d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
    e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
    f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
    g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
    h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
    i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
    j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
    k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
    l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
    m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

    (2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
    Körblergasse 111-113
    8021 Graz

    Tel.: +43 (0)316 601 -352
    E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
    Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

    Info:

    Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    § 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
    a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
    b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
    c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
    d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
    e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
    f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
    g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
    h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
    i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
    j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
    k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
    l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
    m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

    (2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

    Adressen:

    Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
    Egger-Lienz-Straße 118
    6020 Innsbruck

    Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
    E-Mail: pruefung@wktirol.at
    Internet: http://www.tirol-pruefung.at

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

    Info:

    Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    § 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
    a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
    b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
    c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
    d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
    e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
    f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
    g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
    h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
    i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
    j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
    k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
    l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
    m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

    (2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
    Bahnhofstraße 24
    6850 Dornbirn

    Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
    E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
    Internet: http://wko.at/vlbg/mp

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk Metalldesign

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Metalldesign

    Info:

    Das Handwerk Metalldesign ist mit dem Handwerk Oberflächentechnik verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang
    § 6. (1) Folgende positiv absolvierte Lehrabschlussprüfungen ersetzen das Modul 1 Teil A und Modul 2 Teil A der Meisterprüfungsordnung Metalldesign:
    a) Galvaniseur und Metallschleifer BGBl. Nr. 604/1974
    b) Gürtler BGBl. Nr. 259/1977
    c) Graveur BGBl. Nr. 207/1976
    d) Emailleur BGBl. Nr. 25/1978
    e) Metalldrücker BGBl. Nr. 465/1976
    f) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Mechanische Oberflächentechnik BGBl. II Nr. 192/2000
    g) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Galvanik BGBl. II Nr. 192/2000
    h) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Pulverbeschichtung BGBl. II Nr. 192/2000
    i) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Emailtechnik BGBl. II Nr. 192/2000
    j) Oberflächentechnik – Schwerpunkt Feuerverzinkung BGBl. II Nr. 192/2000
    k) Metalldesign - Gürtlerei BGBl. II Nr. 267/2002
    l) Metalldesign - Gravur BGBl. II Nr. 267/2002
    m) Metalldesign- Metalldrückerei BGBl. II Nr. 267/2002

    (2) Absolventen, die einen erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule oder deren Sonderformen in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001 vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Bereich im Maschineningenieurwesen oder Maschinenbau oder Chemie oder Wirtschaftsingenieurwesen mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, bekommen das Modul 1 Teil A, Modul 2 Teil A und Modul 3 der Meisterprüfungsordnung Metalldesign ersetzt.

    Adressen:

    Bundesinnung der Metalltechniker
    Schaumburgergasse 20/4
    1040 Wien

    Tel.: +43 (0)1 505 69 50 -126
    Fax: +43 (0)1 253 30 33 -9320
    E-Mail: metalltechnik@bigr2.at
    Internet: http://www.metalltechnik.at

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
    Rudolf-Sallinger-Platz 1
    1030 Wien

    Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
    E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
    Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung