Lehrer*innen für Bewegung und Sport (Pflichtschulen) sind ausgebildet als Lehrer*in für die Primarstufe oder Lehrer*in für die Sekundarstufe - Allgemeinbildung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Bewegung und Sport. Sie unterrichten, je nach Ausbildung, an Volksschulen oder Neuen Mittelschulen, AHS und anderen Schulen der Sekundarstufe bis zur 9. Schulstufe. Sie motivieren die Schüler*innen zu einer sportlich aktiven und gesundheitsbewussten Lebensführung und fördern ihre motorischen Fertigkeiten nach ihrem individuellen Entwicklungsstand und ihren sportlichen Fähigkeiten. Lehrer*innen für Bewegung und Sport arbeiten mit Schüler*innen und Berufskolleg*innen zusammen. Sie setzen unterschiedliche Sportgeräte ein (Turnmatten, Bälle, Sprungkästen etc.) und organisieren Sportwochen, Schikurse und Sportfeste. Sie arbeiten in erster Linie in Turnhallen, darin integrierten Räumen und im Freien.
Lehrer*innen für Bewegung und Sport (Pflichtschulen) erziehen ihre Schüler*innen einerseits zum Sport, andererseits auch durch den Sport. Sie schulen die Kinder und Jugendlichen in den unterschiedlichsten Sportarten und fördern die sozialen, geistigen und körperlichen Fähigkeiten der Schüler*innen. Lehrer*innen für Bewegung und Sport (Pflichtschulen) gestalten ihren Unterricht gemäß den aktuellen Lehrplänen und bereiten ihn durch die Auswahl geeigneter didaktischer Methoden und entsprechender Übungen vor. Sie lehren und leiten dabei Sportarten wie Fußball und Volleyball und Sportspiele wie Gymnastik- und Rhythmikübungen, Übungen an Sportgeräten, Leichtathletik, Schwimmunterricht.
Durch ihren Unterricht fördern Lehrer*innen für Bewegung und Sport (Pflichtschulen) die motorischen Fertigkeiten der Schüler*innen. Genauso trainieren sie dabei ihre Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit, Gelenkigkeit, Selbstwahrnehmung, Gewandtheit und ihr Gleichgewicht. Außerdem besteht ihre Aufgabe darin, den Schüler*innen die Natur näher zu bringen, ihnen Möglichkeiten und Anreize zur Bewegung zu bieten. Sie weisen auch auf die Gefahren von Verletzungen, Überlastungen, Haltungsschäden und die Bedeutung hygienischer Maßnahmen hin. Die Leistungsbeurteilung der Schüler*innen erfolgt vor allem aufgrund kontinuierlicher Beobachtung der Mitarbeit im Unterricht.
Außerdem organisieren und leiten Lehrer*innen für Bewegung und Sport (Pflichtschulen) Winter- und Sommersportwochen, Sportfeste und die Teilnahme von Schulmannschaften an sportlichen Wettkämpfen. Sie sind für das sportliche Erscheinungsbild der Schule in der Öffentlichkeit zuständig und kümmern sich um die Anschaffung und Instandhaltung der Sportgeräte. Lehrer*innen für Bewegung und Sport (Pflichtschulen) übernehmen gegebenenfalls auch Sonderaufgaben, etwa als Vertrauenslehrer*innen oder Schüler- und Bildungsberater*innen, wozu sie aber meist eine Zusatzausbildung bzw. Schwerpunktsetzung während der Ausbildung benötigen.
Lehrer*innen für Bewegung und Sport (Pflichtschulen) arbeiten eng mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben daher eine nicht zu unterschätzende Vorbildwirkung. Deshalb ist es wichtig, dass sie Handlungen, Aussagen und Sprache überlegt und verständlich einsetzen und auf ein gepflegtes Erscheinungsbild achten. Lehrer*innen für Bewegung und Sport (Pflichtschulen) verwenden im Unterricht Sportgeräte und -behelfe wie zum Beispiel Sprossenwände, Ringe, Reckstangen, Bänke, Pferd und Bock, Turnmatten, verschiedene Arten von Bällen, Bänder und Schnüre.
Lehrer*innen für Bewegung und Sport (Pflichtschulen) unterrichten Kinder und Jugendliche von der 1. bis zur 9. Schulstufe an Volksschulen, Neuen Mittelschulen oder Polytechnischen Schulen. Sie arbeiten mit anderen Lehrer*innen, der Direktion und dem administrativen Personal zusammen und haben Kontakt zu den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schüler*innen. Sie arbeiten sowohl in Sporthallen und Schwimmbädern als auch im Freien, zum Beispiel auf Eislauf- und Sportplätzen.
Schulen der Primarstufe und Sekundarstufe I:
Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden: