Lehrer*innen für Inklusiv- und Sonderpädagogik unterrichten an Sonderschulen oder Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik, die acht, im Falle der Einbeziehung der Polytechnischen Schule oder eines Berufsvorbereitungsjahres neun Schulstufen umfassen. Im Zuge der schulischen Integration werden Kinder mit Lernproblemen oder Entwicklungsrückständen aber immer häufiger auch in anderen Schulformen (Volksschulen, Neuen Mittelschulen, AHS-Unterstufen) unterrichtet.
Körperliche oder geistige Behinderung, psychische Probleme oder eine Krankheit können zu Lernschwierigkeiten führen. Lehrer*innen für Inklusiv- und Sonderpädagogik unterrichten und betreuen Schüler*innen mit besonderen Bedürfnissen. Sie berücksichtigen die Ursachen der Lernschwierigkeiten und helfen gleichzeitig, mit diesen umzugehen bzw. sie zu überwinden. Unterrichten sie in Sonderschulen/Sonderpädagogischen Zentren, so zielen sie darauf ab die Schüler*innen eventuell auch auf die Anforderungen einer weiteren Schule (Volksschule, Neue Mittelschule, Polytechnische Schule, Höhere Schulen) vorzubereiten.
In Sonderschulen, die für bestimmte körperliche Behinderungen eingerichtet sind (z. B. für Kinder mit Sprachstörungen oder Mehrfachbehinderungen, für schwerhörige, taubstumme, sehbehinderte Kinder), werden je nach Art der Schule besondere Übungsmethoden angewendet, um diesen Kindern spezielle Fertigkeiten wie die Blindenschrift oder das Lippenlesen zu vermitteln. Fallweise erteilen Lehrer*innen für Inklusiv- und Sonderpädagogik auch Einzelunterricht am Krankenbett.
Im Zuge der schulischen Integration werden immer häufiger Integrationsklassen in Volksschulen und Neuen Mittelschulen eingerichtet, in denen Lehrer*innen für Inklusiv- und Sonderpädagogik gemeinsam mit anderen Lehrkräften im Team arbeiten. Sie fördern auch die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder, um eine möglichst große Selbstständigkeit und soziale Integration zu erreichen.
Lehrer*innen für Inklusiv- und Sonderpädagogik unterrichten die Kinder in allen Fächern. Sie bereiten den Unterricht vor und vermitteln den Lehrstoff der einzelnen Gegenstände entsprechend den aktuellen Lehrplänen und dem Entwicklungsstand der Schüler*innen. Sie legen die Methoden und die Materialien fest (Lehrbücher, selbst ausgearbeitete Unterlagen, Materialien wie Holz, Ton, Textilien, Farben und Medien, wie z. B. Tonträger, Filme, CD-Roms, Musikinstrumente und Sportgeräte). Sie üben, wiederholen, spielen und feiern mit den Kindern. Sie erteilen auch Hausaufgaben entsprechend dem Entwicklungs- und Wissensstand der einzelnen Schüler*innen, kontrollieren und korrigieren diese und besprechen mit den Schüler*innen die gestellten Aufgaben.
Als Mitglieder des Lehrkörpers nehmen Lehrer*innen für Inklusiv- und Sonderpädagogik auch regelmäßig an Lehrer*innenkonferenzen teil. Sie üben verschiedene administrative Tätigkeiten aus, wie beispielsweise die Führung von Klassenbüchern. Häufig übernehmen sie die Funktion eines Klassenvorstandes, d. h. sie kümmern sich um alles, was die Kinder in dieser Klasse beschäftigt. Lehrer*innen für Inklusiv- und Sonderpädagogik übernehmen gegebenenfalls auch Sonderaufgaben, etwa als Vertrauenslehrer*innen oder Schüler- bzw. Bildungsberater*innen, wozu sie aber meist eine Zusatzausbildung bzw. Schwerpunktsetzung während der Ausbildung benötigen.
Gerade im Bereich der Inklusiv- und Sonderpädagogik ist der enge Kontakt zwischen den Lehrer*innen und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten besonders wichtig. Sie beraten sich gemeinsam über Maßnahmen, die erforderlich sind, um die bestmögliche Förderung der Kinder sicherzustellen.