JuristInnen (AnwältInnen) für Strafrecht beraten und betreuen ihre MandantInnen in allen strafrechtlichen und strafprozesslichen Rechtsangelegenheiten (z. B. Jugendstrafverfahren, Wirtschaftsstrafverfahren, Kapitalstrafverfahren). Sie verhandeln mit der Staatsanwaltschaft und vertreten ihre MandantInnen bei den Gerichtsverhandlungen. Sie werden vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Strafgericht tätig. Sie arbeiten freiberuflich (als Selbstständige) oder als Angestellte in Rechtskanzleien.
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