Holzspielzeugmacher*in

Weiterbildung & Karriere

Weiterbildung und der Erwerb von Spezialkenntnissen verbessern die Beschäftigungsmöglichkeiten für Holzspielzeugmacher*innen. Je nach Tätigkeitsbereich, Ausbildung und Berufserfahrung bieten sich für Holzspielzeugmacher*innen eine Reihe von Weiterbildungsmöglichkeiten, z. B. in den Bereiche:

  • Holzbearbeitungstechniken
  • Umwelttechnik und Ökologie
  • Holzdesign, Computereinsatz und CAD
  • Betriebswirtschaften, Handel und Vertrieb
  • Kundenbetreuung und -beratung
  • Assistierende Technologien: Fertigungsroboter, Manipulations- und Logistiksysteme
  • Qualitätssicherung, Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Datenschutz, Datensicherheit
  • Simulationstechnologie in Planung und Konstruktion
  • Nachhaltigkeit, Energieeffizientes, Ressourcenschonung

Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Kurse und Lehrgäng ein relevanten Bereichen an. Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Info:

Die Meisterschule vermittelt Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung entsprechende fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erlangung der Meisterprüfung. Die AbsolventInnenen werden befähigt, mit entsprechender Praxis das Bildhauereigewerbe selbständig auszuüben, Lehrlinge auszubilden und MitarbeiterInnen zu führen.

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz

Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft

Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbautechnologie und Entwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Facility Management
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Montagetechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur und Ingenieurbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbautechnologie und Entwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Facility Management
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Montagetechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur und Ingenieurbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik
  • Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design

    Höhere Lehranstalt für Medien:

    • Fachrichtung Film und MultimediaArt
    • Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt

    Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung

    Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:

    • Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
    • Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
    • Ausbildungszweig Keramik Art Craft
    • Ausbildungszweig Schmuck Metall Design

    Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:

    • Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
    • Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt

    Bauhandwerkerschule für Maurer*innen

    Bauhandwerkerschule für Zimmerei

    Meisterschule für Kunst und Gestaltung:

    • Ausbildungszweig Bildhauerei
    • Ausbildungszweig Keramische Formgebung
    • Ausbildungszweig Malerei
    • Ausbildungszweig Metallgestaltung

    Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung

    Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik


    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: 2 Jahre

    Form: Vollzeit

    ISCED-Level: 5  

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 18 Jahre
    • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
    • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

    Abschluss:

    • Abschlussprüfung
    • Möglichkeit zur Meisterprüfung

    Berechtigungen:

    • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
    • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

    Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

    Adressen:

    Meisterschule für Tischler, Schulerhalter: Verein zur Förderung des NÖ Tischlerhandwerkes und der Meisterschule
    Oskar Kokoschka Straße 5
    3380 Pöchlarn

    Tel.: +43 (0)2757 / 76 90 -0
    Fax: +43 (0)2757 / 76 90 -4
    E-Mail: meisterschule.poechlarn@aon.at
    Internet: https://www.meisterschule-tischler.at/

    Schwerpunkte:

    Meisterschule für Tischler


    Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
    Lahnstraße 69
    4830 Hallstatt

    Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
    Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
    E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
    Internet: https://www.htl-hallstatt.at/

    Schwerpunkte:

    Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie

    Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik

    Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau

    Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau

    Fachschule für Bildhauerei

    Fachschule für Drechslerei

    Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente

    Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger

    Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.


    Art: Kolleg

    Dauer: 4 Semester

    Form: Vollzeit

    NQR-Level: 5  ISCED-Level: 5  

    Voraussetzungen:

    • Reifeprüfung (Matura), Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung

    Abschluss:

    Diplomprüfung

    Berechtigungen:

    • berechtigt zur Ausübung facheinschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
    • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

    Info:

    Hinweis: Nicht-MaturantInnen absolvieren im Rahmen der Ausbildung ein zusätzliches Allgemeinbildungsmodul.

    Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/

    Adressen:

    Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Villach
    Tschinowitscher Weg 5
    9500 Villach

    Tel.: +43 (0)4242 / 370 61 -0
    E-Mail: office@htl-vil.ac.at
    Internet: https://www.htl-villach.at

    Schwerpunkte:

    Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

    • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
    • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau - Holzbau
    • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau

    Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik - Ausbildungsschwerpunkt Hochbau

    Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)

    Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Raum- und Objektgestaltung

    Kolleg/Aufbaulehrgang für Innenarchitektur und Holztechnik

    Fachschule für Tischlerei

    Höhere Lehranstalt für Informatik

    • Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik
    • Schwerpunkt Industrielle Informationstechnik

    Fachschule für Informationstechnik (mit Betriebspraktikum)

    Aufbaulehrgang für Informatik

    Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Cyber Security

    Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie - Ausbildungsschwerpunkt Medientechnik

    Bauhandwerkerschule für Maurer

    Bauhandwerkerschule für Zimmerer


    Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Mödling
    Technikerstraße 1-5
    2340 Mödling

    Tel.: +43 (0)2236 / 408 - 0
    Fax: +43 (0)2236 / 408 - 225, -244
    E-Mail: office@htl.moedling.at
    Internet: https://htl.moedling.at/

    Schwerpunkte:

    Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

    • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
    • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
    • Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik

    Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Ausbildungsschwerpunkt Industrial Engineering and Management

    Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik

    Ab Schuljahr 2023/24 Umstellung auf Höhere Lehranstalt für Informationstechnologien - Medientechnik

    Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik:

    • Schulautonome Vertiefung Automatisierungs- und Informationstechnik
    • Schulautonome Vertiefung Erneuerbare Energien

    Höhere Lehranstalt für Holztechnik

    Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien - Raum- und Objektgestaltung

    Höhere Lehranstalt für Maschinenbau:

    • Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik
    • Ausbildungsschwerpunkt Maschinen- und Anlagentechnik

    Höhere Lehranstalt für Mechatronik - Ausbildungsschwerpunkt Präzisionstechnik

    Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)

    Fachschule für Maschinenbau - Ausbildungszweig Kraftfahrzeugbau

    Fachschule für Maschinen- und Anlagentechnik

    Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Hochbau

    Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Tiefbau

    Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Umwelttechnik

    Kolleg/Aufbaulehrgang für Innenraumgestaltung und Holztechnik:

    • Ausbildungszweig Innenraumgestaltung und Möbelbau
    • Ausbildungszweig Holztechnik

    Fachschule für Elektronik

    Fachschule für Elektrotechnik

    Fachschule für Feinwerktechnik

    Fachschule für Tischlerei

    Kolleg/Aufbaulehrgang für Umwelttechnik:

    • Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik - Landschafts-, Verkehrs- und Infrastrukturplanung
    • Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik - Wasserbau, Energie- und Entsorgungstechnik

    Kolleg/Aufbaulehrgang für Gebäudetechnik

    Kolleg/Aufbaulehrgang für Elektronik - Informationstechnologien

    Kolleg/Aufbaulehrgang für Informatik - Systemtechnik

    Übergangsstufe für berufsbildende mittlere und höhere Schulen

    Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.


    Höhere Technische Bundeslehranstalt 1 für Bau und Design
    Goethestraße 17
    4020 Linz

    Tel.: +43 (0)732 / 662 602 -0
    Fax: +43 (0)732 / 662 602 -11
    E-Mail: office@htl1.at
    Internet: https://www.htl1.at/

    Schwerpunkte:

    Bauhandwerkerschule für Maurer/innen

    Bauhandwerkerschule für Zimmerei

    Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)

    Höhere Lehranstalt für:

    • Bautechnik - Bauwirtschaft
    • Bautechnik - Hochbau
    • Bautechnik - Holzbau
    • Bautechnik - Tiefbau
    • Grafik- und Kommunikations-Design

    Höhere Lehranstalt für Medien - Multimedia

    Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik - Hochbau

    Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik - Tiefbau

    Kolleg/Aufbaulehrgang für Design, Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikations-Design

    Kolleg/Aufbaulehrgang für Innenraumgestaltung und Möbelbau

    Meisterschule für Kommunikationsdesign

    Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen, Alternativer Pflichtgegenstandsbereich Hochbau


    Art: Fachhochschulstudium – Bachelorstudium

    Dauer: 6 Semester

    Form: Vollzeit

    NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

    Voraussetzungen:

    • Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder
    • facheinschlägige berufliche Qualifikationen (z. B. Lehre, BMS-Abschluss) mit Zusatzprüfung

    Abschluss:

    Bachelor of Science in Industrial Design (BSc)

    Berechtigungen:

    Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudiengängen

    Weitere Infos: https://www.fh-joanneum.at/

    Adressen:

    Fachhochschule Joanneum - Standort Graz
    Alte Poststraße 149
    Weitere Adressen: Alte Poststraße 147, 149, 152 + 154; Eggenberger Allee 11 + 13; Eckertstraße 30i
    8020 Graz

    Tel.: +43 (0)316 / 54 53-8200
    Fax: +43 (0)316 / 54 53-8201
    E-Mail: info@fh-joanneum.at
    Internet: https://www.fh-joanneum.at

    Art: Fachhochschulstudium – Masterstudium

    Dauer: 4 Semester

    Form: Vollzeit

    NQR-Level: 7  ISCED-Level: 7  ECTS-Punkte: 120  

    Voraussetzungen:

    • abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelor-Studium oder vergleichbares Studium oder
    • gleichwertige facheinschlägige berufliche Qualifikationen und Berufspraxis

    Abschluss:

    Master of Arts in Arts and Design (DI)

    Berechtigungen:

    Zugangsberechtigungen zu facheinschlägigen PhD-Studien

    Info: Unterrichtssprache: Deutsch und Englisch

    Weitere Infos: https://www.fh-joanneum.at/

    Adressen:

    Fachhochschule Joanneum - Standort Graz
    Alte Poststraße 149
    Weitere Adressen: Alte Poststraße 147, 149, 152 + 154; Eggenberger Allee 11 + 13; Eckertstraße 30i
    8020 Graz

    Tel.: +43 (0)316 / 54 53-8200
    Fax: +43 (0)316 / 54 53-8201
    E-Mail: info@fh-joanneum.at
    Internet: https://www.fh-joanneum.at

    Art: Universitätsstudium – Bachelorstudium

    Dauer: 6 Semester

    Form: Vollzeit

    NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

    Voraussetzungen:

    • Reifezeugnis oder gleichwertiges Zeugnis
    • Aufnahmeprüfung

    Abschluss:

    Bachelor of Arts (BA)

    Berechtigungen:

    Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien

    Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

    Adressen:

    Kunstuniversität Linz
    Hauptplatz 6
    4010 Linz

    Tel.: +43 (0)732 / 78 98 -0
    Fax: +43 (0)732 / 78 35 -08
    E-Mail: ufg.presse@lists.ufg.at
    Internet: https://www.ufg.at/

    Art: Universitätsstudium – Masterstudium

    Dauer: 4 Semester

    Form: Vollzeit

    NQR-Level: 7  ISCED-Level: 7  ECTS-Punkte: 120  

    Voraussetzungen:

    abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium

    Abschluss:

    Diplomingenieur/in (Dipl.-Ing., DI)

    Berechtigungen:

    Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

    Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

    Adressen:

    Kunstuniversität Linz
    Hauptplatz 6
    4010 Linz

    Tel.: +43 (0)732 / 78 98 -0
    Fax: +43 (0)732 / 78 35 -08
    E-Mail: ufg.presse@lists.ufg.at
    Internet: https://www.ufg.at/

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

    Info:

    Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang

    § 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
    § 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
    b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
    c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
    d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
    e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
    f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
    g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
    h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
    Robert-Graf-Platz 1
    7000 Eisenstadt

    Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
    E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
    Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

    Info:

    Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang

    § 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
    § 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
    b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
    c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
    d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
    e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
    f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
    g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
    h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
    Koschutastraße 3
    9020 Klagenfurt

    Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
    E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
    Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

    Info:

    Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang

    § 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
    § 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
    b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
    c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
    d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
    e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
    f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
    g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
    h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
    Landsbergerstraße 1
    3100 St. Pölten

    Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
    E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
    Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

    Info:

    Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang

    § 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
    § 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
    b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
    c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
    d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
    e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
    f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
    g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
    h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
    Wiener Straße 150
    4024 Linz

    Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
    Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
    E-Mail: pruefungen@wkooe.at
    Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

    Info:

    Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang

    § 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
    § 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
    b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
    c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
    d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
    e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
    f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
    g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
    h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
    Faberstraße 18
    5027 Salzburg

    Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
    E-Mail: bildungspolitik@wks.at
    Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

    Info:

    Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang

    § 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
    § 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
    b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
    c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
    d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
    e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
    f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
    g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
    h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
    Körblergasse 111-113
    8021 Graz

    Tel.: +43 (0)316 601 -352
    E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
    Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

    Info:

    Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang

    § 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
    § 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
    b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
    c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
    d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
    e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
    f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
    g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
    h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

    Adressen:

    Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
    Egger-Lienz-Straße 118
    6020 Innsbruck

    Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
    E-Mail: pruefung@wktirol.at
    Internet: http://www.tirol-pruefung.at

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

    Info:

    Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang

    § 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
    § 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
    b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
    c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
    d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
    e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
    f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
    g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
    h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
    Bahnhofstraße 24
    6850 Dornbirn

    Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
    E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
    Internet: http://wko.at/vlbg/mp

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

    Info:

    Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Eingeschränkter Prüfungsumfang

    § 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
    § 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
    a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
    b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
    c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
    d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
    e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
    f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
    g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
    h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

    Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
    § 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

    Adressen:

    Bundesinnung der Tischler & Holzgestaltende Gewerbe
    Wiedner Hauptstraße 63
    1045 Wien

    Tel.: +43 (0)5 90 900 -3234
    Fax: +43 (0)5 90 900 -291
    E-Mail: tischler@wko.at
    Internet: http://wko.at/tischler

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
    Rudolf-Sallinger-Platz 1
    1030 Wien

    Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
    E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
    Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung