Gesangslehrer*innen erteilen an Musikschulen oder vergleichbaren Einrichtungen Stimm- und Gesangsunterricht in Form von Einzel- oder Gruppenunterricht oder sind als Privatmusiklehrer*innen tätig. Dabei vermitteln sie ihren Schüler*innen die richtige Stimmtechnik und unterstützen Gehörbildung und stimmliche Ausdrucksfähigkeit. Außerdem fördern sie das Verständnis für Rhythmen, Melodien und Harmonien.
Gesangslehrer*innen unterrichten auch Gesangsgeschichte, Musik- und Gesangstheorie, musikalische Stilkunde und Interpretationsarten. An entsprechenden Institutionen bilden sie auch in der bühnenmäßigen Gestaltung von Gesangsrollen aus. Sie stellen weiters auch Chöre zusammen, leiten diese und organisieren Konzerte. Sie haben unmittelbaren Kontakt zu ihren Schüler*innen und arbeiten teilweise mit Kolleg*innen, z. B. mit Instrumentalmusiker*innen oder Musiklehrer*innen zusammen.
Gesangslehrer*innen unterrichten sowohl professionelle (berufliche) Solo- und Chorsänger*innen als auch Hobby- und Nachwuchssänger*innen. Sie versuchen, die musikalische Begabung ihrer Schüler*innen zu wecken und zu trainieren. Häufig sind sie auf bestimmte Gesangstechniken spezialisiert (klassische Gesangstechniken, Rock und Pop, Jazzgesang usw.). Gesangslehrer*innen fördern sowohl die Stimmentwicklung als auch die richtige Atemtechnik ihrer Schüler*innen. Sie helfen, die jeweils passende Stimmlage zu finden und durch verschiedene Übungen die Bandbreite der Stimme optimal zu nutzen. Dazu üben sie mit ihren Schüler*innen die Darstellung und Interpretation von Gesangsstücken.
Gesangslehrer*innen sind meist an Musikschulen tätig, aber auch die selbstständige Berufsausübung als Privatlehrer*in ist durchaus üblich. Gesangslehrer*innen erteilen sowohl Einzelunterricht als auch Unterricht in kleineren Gruppen und Workshops. Die ausführliche Beratung über die gesanglichen Möglichkeiten und über die Ziele und Wünsche der Schüler*innen gehört ebenso zu den Aufgaben von Gesangslehrer*innen wie die Unterstützung zum Abbau von Auftrittshemmungen und Barrieren. Häufig werden zusätzlich zur Gesangsausbildung auch Tipps zu Performance, Choreographie und Styling angeboten.
Vielfach geben Gesangslehrer*innen aber nicht nur Einzel- und Gruppenunterricht, sondern stellen auch Chöre und Vokalensembles zusammen und leiten deren Übungsstunden. Sie organisierten Musikabende oder Konzerte, auf denen ihre Schüler*innen die Möglichkeit haben, ihr erlerntes Können zu demonstrieren. Wenn Gesangslehrer*innen in Musikschulen tätig sind, führen sie neben ihren pädagogischen auch administrative und organisatorische Aufgaben aus. Sie stehen den Eltern und Erziehungsberechtigten bei Fragen zur Verfügung und geben gegebenenfalls auch Anregungen bei besonders förderungswürdigen Schüler*innen.
Eine spezielle Aufgabe von Gesangslehrer*innen ist die Hilfe und Therapie bei Störungen der Sänger*innenstimme (=Dysodien), wobei ein wesentlicher Schritt im Feststellen der Ursache für die Störung besteht. Gesangslehrer*innen üben ihre Tätigkeit häufig als Nebenbeschäftigung zu ihrer eigenen Tätigkeit als Künstler*in (z. B. Opern-, Chor-, Musicalsänger*in) aus.
Gesangslehrer*innen setzten bei ihrer Arbeit in erster Linie ihre eigene Person bzw. ihre Stimme ein. Zur Unterstützung verwenden sie Instrumente (z. B. Klavier) und Musikanlagen. Sie benützen Notenblätter, Stimmgeräte, Mikrophone und Liedertexte und arbeiten gegebenenfalls auch mit Tonanlagen in Tonstudios.
Gesangslehrer*innen arbeiten in Musik- und Übungszimmern von Musikschulen oder Musiktheatern und in eigenen Gesangsstudios. Sie stehen in Kontakt mit ihren Schüler*innen, gegebenenfalls auch mit deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Bisweilen sind sie gemeinsam mit Instrumentalmusiker*innen und Kolleg*innen aus unterschiedlichen gesanglichen Spezialisierungen, wie z. B. klassischer Gesang, Jazz und Pop, tätig.